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Aus Pflicht wird Kür!

Die Berichterstattung im Rahmen der Corporate Social Responsibility (CSR) ist seit kurzem für kapitalmarktorientierte Firmen Pflicht. Für viele andere Firmen ist CSR bereits Teil der Außendarstellung und intern ein Instrument, um diese essentiellen Themen besser managen zu können. Die 4C GROUP ist überzeugt davon, dass die Berichterstattung von sozialen und ökologischen Themen in Zukunft eine noch zentralere Rolle für die Unternehmensführung einnehmen wird. Da wir unsere gesellschaftliche Verantwortung ernst nehmen, ist uns dieses Thema auch sehr wichtig.

Übersicht
Anforderungen
CSR Fokusfelder

Was ist die CSR-Berichtspflicht und wer ist davon betroffen?

Durch die EU-Richtlinie (2014/95/EU) und dem entsprechenden CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) ergibt sich die gesetzliche Grundlage für die CSR-Berichtspflicht in Deutschland. Bestimmte Unternehmen sind verpflichtet, nichtfinanzielle Informationen zu Corporate Social Responsibility (CSR) zu veröffentlichen. Der CSR-Bericht soll Stakeholder über Strategien und Fortschritte des Unternehmens in den Bereichen Ökonomie, Ökologie und Soziales aufklären. Unter die Berichtspflicht fallen nach CS-RUG Kapitalgesellschaften (§ 289b Abs. 1 HGB), ihnen gleichgestellte haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften und Genossenschaften sowie Kreditinstitute und Versicherungen, sofern sie als groß eingestuft werden, kapitalmarktorientiert sind und im Schnitt mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigen. 

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Welche Anforderungen an die CSR-Berichterstattung bestehen?

Das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz gibt bezüglich des Inhalts und des Umfangs keine konkreten Angaben vor. Das Gesetz schreibt lediglich fünf verschiedene Aspekte mit jeweiligen Beispielen vor, auf die sich der CSR-Bericht beziehen muss: 

  1. Beschreibung des Geschäftsmodells 
  2. Umweltbelange, wie z.B. Angaben zu Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch, Luftverschmutzung, Nutzung von erneuerbaren und nicht erneuerbaren Energien oder den Schutz der biologischen Vielfalt 
  3. Arbeitnehmerbelange, wie z.B. Angaben zu den Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Geschlechtergleichstellung ergriffen wurden; die Arbeitsbedingungen; die Umsetzung der grundlegenden Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation; die Achtung der Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, informiert und konsultiert zu werden; den sozialen Dialog; die Achtung der Rechte der Gewerkschaften; den Gesundheitsschutz oder die Sicherheit am Arbeitsplatz 
  4. Sozialbelange, wie z.B. Angaben zum Dialog auf kommunaler oder regionaler Ebene oder auf die zur Sicherstellung des Schutzes und der Entwicklung lokaler Gemeinschaften ergriffenen Maßnahmen 
  5. Achtung der Menschenrechte, wie z.B. Angaben über die Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen und Bekämpfung von Korruption und Bestechung 

Business Model

  • Erfolg des Geschäftsmodells, gemessen an der Wirtschaftsleistung
  • (Lokale) Marktpräsenz
  • Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells

Soziale Verantwortung

  • Ausbildung der Mitarbeiter
  • Arbeitsbedingungen, Menschenrechte und Lebensbedingungen
  • Zusammenspiel Produkt/Dienstleistung und Gesellschaft
  • Allgemeine Gesellschaftliche Verantwortung insbesondere an den Standorten

Ökologische Verantwortung

  • Verbrauch und Recycling von Ressourcen (Rohstoffen, Wasser, Energie) durch Betriebsaktivität und Produkte im Lifecycle
  • Belastung der Umwelt (durch Emissionen, Abwasser, Abfall, Lärm) durch Betriebsaktivität und Produkte im Lifecycle
  • Belastung oder Förderung der Biodiversität

 

 

Herausforderungen

Vor welche zentralen Herausforderungen stellt die CSR-Berichterstattung die Unternehmen? 

Neben der Richtlinie gibt der Deutsche Nachhaltigkeitskodes (DNK) eine Orientierung hinsichtlich der inhaltlichen Ausgestaltung. Der Kodex bearbeitet 20 verschiedene Themenfelder von der Strategie über Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen und Ressourcenmanagement bis hin zu gesetzeskonformem Verhalten.  

Aus den Standards für die CSR-Berichterstattung ergeben sich für Unternehmen zwei grundlegende Herausforderungen: 

 

Nichtfinanzielle CSR-Daten

Die CSR-Berichterstattung ist von nichtfinanzieller Natur. Informationen zu den verschiedenen Sachverhalten, wie beispielsweise die Reduktion des CO2-Footprints und das soziale Engagement für lokale Gemeinden, liegen nicht unmittelbar in den Systemen vor.

Unterschiedliche CSR-Bereiche

Im CSR-Bericht werden die auf Umwelt fokussierte Nachhaltigkeit und das soziale Engagement für die Gesellschaft zusammengefasst. Die beiden Bereiche sind jedoch sowohl inhaltlich als auch aus Managementsicht grundlegend unterschiedlich.

 

Inwieweit Aspekte des sozialen und ökologischen Impacts im normalen Strategie- und Zielsetzungsprozess eines Unternehmens integriert sind bzw. werden müssen, ist im Einzelfall zu prüfen. Der Fokus der dokumentierten Richtlinien liegt auf der Umsetzung. Diese kann jedoch nur systematisch gefördert werden, wenn die Fokusfelder in das Managementsystem integriert werden.

Unser Ansatz

Wie kann CSR-Reporting als Chance genutzt werden? 

Unternehmen können die CSR-Reporting-Pflicht als Pflicht auffassen und die Informationen jährlich zusammenstellen oder sich mit den Themen inhaltlich auseinandersetzen. Die Situation ähnelt sehr stark der ISO-Zertifizierung vor vielen Jahren. Mittlerweile haben die meisten Unternehmen das Qualitätsmanagement in den regulären Managementprozess übernommen. Die Erfüllung der CSR-Richtlinie ist damit gleichzeitig Herausforderung und Chance. Die Richtlinie lässt den Unternehmen bewusst Raum, die für sie materiellen Themen herauszuarbeiten und den individuellen Fokus zu setzen. Diesen dann systematisch in das „reguläre“ Reporting und die Planung zu integrieren dürfte auch „böse“ Überraschungen vermeiden, die immer dann entstehen können, wenn nicht gemanagte Themenfelder einmal im Jahr für die Außendarstellung aufbereitet werden sollen.  

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Im Fokus

CSRD-Berichtserstattung: Mehr Transparenz und Nachhaltigkeit

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erweitert ab 2024 die bisherigen Vorgaben der Non-Financial Reporting Directive (NFRD). Unternehmen müssen künftig umfassender und standardisierter über ökologische, soziale und Governance-Aspekte (ESG) berichten. Dies betrifft nun auch zahlreiche mittelständische Betriebe. Ziel der CSRD ist es, Nachhaltigkeitsdaten vergleichbar und verlässlich zu machen, um Stakeholdern und Investoren fundierte Entscheidungen zu ermöglichen.

Nutzen Sie die neuen Anforderungen als Chance, Ihre Nachhaltigkeitsstrategie weiterzuentwickeln und langfristig Wettbewerbsvorteile zu sichern. Als erfahrene Managentberatung stehen wir Ihnen bei der Umsetzung der CSRD zur Seite - gemeinsam sichern wir Ihre Zukunftsfähigkeit!

 

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EU Corporate Sustainability Reporting Directive - Opportunity or Compliance Challenge?

Diese Diskussion für Führungskräfte erörtert das neue EU-Gesetz und seine Strategien für Vorstände, Asset Management, Marketing, Vertrieb und HR. Die einstündige Sitzung mit vier Experten zeigt, wie das Gesetz als Chance oder Compliance-Frage betrachtet werden kann und hebt die Bedeutung der klugen Konformität hervor, um Kosten zu sparen. Sie behandelt die CSRD-Auswirkungen, Anpassungsstrategien, Humankapitalstandards und Audits.

Erfahren Sie mehr in unserem Artikel oder kontaktieren Sie uns für Unterstützung bei der Implementierung der CSRD.

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