Whistleblower-Hotline
4C hat sich entschieden, einen anonymen Meldekanal, die sogenannte Whistleblower-Hotline, einzurichten. Hier soll Mitarbeitenden, Kund:innen oder auch Vertragspartner:innen die Möglichkeit gegeben werden, anonym Compliance-Verstöße über diesen Kanal zu melden. Für Unternehmen mit einer Größe von 50 bis 249 Mitarbeitenden wird voraussichtlich eine Verpflichtung zur Einführung anonymer Meldekanäle von der Regierung ausgesprochen. 4C nimmt das Thema sehr ernst, da das Wohlbefinden unserer Mitarbeitenden und auch eine professionelle Zusammenarbeit mit Externen, für uns an erster Stelle steht und hat daher die Umsetzung eines entsprechenden Kanals vorab schon durchgeführt.
Rechtsanwältin Anna-Lena Glander sowie Rechtsanwalt Dr. André-M. Szesny haben die Aufgabe als externe Compliance-Vertrauensanwält:in für die 4C GROUP AG übernommen.
Sie stehen Mitarbeitenden, Kund:innen und Vertragspartner:innen, die sich wegen möglicher Compliance-Verstöße an die 4C GROUP wenden möchten, als weitere/r Ansprechpartner:in neben dem internen Compliance-Beauftragten, Stephan Grunwald (Vorstand Personal), zur Verfügung. Für Hinweisgebende entstehen durch das Einbeziehen der Vertrauensanwält:in keine Kosten.