Start Your Expedition

BEPS Pillar II - die Globale Mindestbesteuerung

Wir befinden uns an einem Wendepunkt, an dem die internationalen Bemühungen zur Eindämmung von Steuervermeidungspraktiken in greifbare Regelungen münden. Mit dem Inkrafttreten des BEPS Pillar II im Jahr 2024, welches eine globale Mindeststeuer von 15% für große multinationale Unternehmen vorsieht, entsteht eine neue Ära der Unternehmensbesteuerung. Dies markiert eine entscheidende Phase im globalen Kampf gegen Steuerumgehung und -vermeidung und spiegelt das zunehmende Bestreben internationaler Organisationen wider, Gerechtigkeit und Transparenz im globalen Steuersystem zu fördern.

Übersicht
Problemlöser

BEPS Pillar II, ein integraler Bestandteil des von der OECD entwickelten Zwei-Säulen-Ansatzes, ist ein strategisches Rahmenwerk, das auf die Reformierung der globalen Unternehmensbesteuerung abzielt. Die Globale Mindestbesteuerung für multinationale Konzerne ist das Kernstück von Pillar II. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Praxis der Gewinnverlagerung in Niedrigsteuerländer einzudämmen.

Diese Initiative spiegelt ein zunehmendes internationales Bestreben wider, Steuergerechtigkeit zu fördern und aggressive Steuervermeidungsstrategien zu bekämpfen, um ein faires und transparentes globales Wirtschaftssystem zu gewährleisten.

 

BEPS Pillar II zielt darauf ab, eine kritische Lücke im internationalen Steuersystem zu schließen: die Praxis der Erosion der Steuerbasis und der Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting, BEPS) durch multinationale Unternehmen.

Durch die Einführung eines globalen Mindeststeuersatzes von 15% für Großkonzerne adressiert Pillar II diese systemischen Schwächen, indem es multinationalen Unternehmen weniger Anreize bietet, Gewinne künstlich zu verlagern. Dies fördert eine gerechtere Verteilung der Steuerlast entsprechend der tatsächlichen wirtschaftlichen Aktivität der Unternehmen und zielt darauf ab, das internationale Steuersystem widerstandsfähiger und fairer zu gestalten. Die Regelung stärkt die Steuerhoheit der Länder und trägt dazu bei, das internationale Steuerumfeld zu stabilisieren und zu harmonisieren.

 

BEPS Pillar II ist eine regulatorische Anforderung und Herausforderung für internationale Unternehmen, ohne ihnen einen direkten Mehrwert zu liefern; Gleichzeitig ist es auch eine Chance, die Art und Weise, wie wir über Steuern denken, neu zu gestalten und lokal agierende Unternehmen gegen einseitige Vorteile internationaler Wettbewerber zu stärken.

Markus Noçon | 4C GROUP

Erfolgsfaktoren

  • Gründliche Kenntnis der Vorschriften: Ein tiefgehendes Verständnis der BEPS Pillar II-Regelungen ist unerlässlich. Dies umfasst nicht nur die Grundlagen des globalen Mindeststeuersatzes, sondern auch das Verständnis für landesspezifische Gesetze und Vorschriften, die für die Umsetzung relevant sind.
  • Strategische Steuerplanung und -umstrukturierung: Unternehmen müssen ihre aktuellen Steuerstrukturen überprüfen und gegebenenfalls umstrukturieren, um den Anforderungen von Pillar II gerecht zu werden. Dies könnte die Überarbeitung von Geschäftsmodellen, die Verlagerung von Funktionen oder die Anpassung von Transferpreispolitiken beinhalten.
  • Effizientes Datenmanagement und -analyse: Da die Berechnung der effektiven Steuerlast und der Top-Up Tax komplexe Datenanalysen erfordert, ist ein robustes Datenmanagement-System entscheidend. Unternehmen müssen in der Lage sein, relevante Daten effizient zu sammeln, zu verarbeiten und zu analysieren.
  • Compliance durch spezialisiertes Wissen: Angesichts der Komplexität der erforderlichen Berechnungen und Berichterstattungen und des neuartigen Charakters von Pillar II kann die Zusammenarbeit mit Expert:innen von großem Nutzen sein.


So können Unternehmen sicherstellen, dass sie effektiv auf die Anforderungen von BEPS Pillar II reagieren und sowohl die Risiken minimieren als auch die sich bietenden Chancen optimal nutzen.

Wir unterstützen Sie gerne

 

Warum 4C?

Wir unterstützen Sie, die Anforderungen der neuen BEPS Pillar II Regeln umzusetzen. Bei der Einführung der GloBE Regeln geht es nicht ausschließlich um die Berechnung einer Mindeststeuer, es handelt sich vielmehr um die Informationsbeschaffung, die es aufzubauen und zu etablieren gilt. Auf diesem Weg beraten und unterstützen wir Sie gerne!

Quick Check

Der Quick Check dient der Aufnahme des Ist-Zustands, ob Sie von diesen Mindestbesteuerungs-Regeln betroffen sind, und gibt Ihnen einen Überblick, inwiefern Sie heute schon die Anforderungen der Safe Harbour Standards erfüllen.

Umsetzung

Im Rahmen eines Beratungs-Projekts unterstützen wir Sie bei der Umsetzung des GloBE Information Reports- Von der Detail-Analyse bis hin zur Implementierung in Prozessen.

4C Insights
4C Whitepaper: BEPS Pillar II - Globale Mindestbesteuerung

Was ist BEPS Pillar II und welche Unternehmen sind betroffen? Welche Berechnungen und Sonderregelungen gibt es? Wie sieht das Mindestbesteuerungsgesetz in Deutschland aus?

Weitere Themen

Top Thema
ESG

Eine Transformation der Unternehmen ist zwingend erforderlich.

Mehr erfahren
Finance Target Operating Model (TOM)

Evolution des Finance Office

Mehr erfahren

Ihre Experten

Matthäus Groger

Manager

Markus Noçon

Senior Partner

Zum Profil

Jobs @ 4C

Sprechen Sie uns an

Wir möchten darauf hinweisen, dass diese Website lediglich einen begrenzten Einblick in unsere Dienstleistungen bietet. Unsere Expertise und unser Leistungsspektrum können nicht vollständig auf dieser Plattform abgebildet werden. Für eine individuelle Beratung und um Ihre spezifischen Anliegen bestmöglich zu adressieren, laden wir Sie herzlich dazu ein, direkt mit uns in Kontakt zu treten, um Ihnen eine maßgeschneiderte Lösungen anzubieten.

Vielen Dank für Ihr Vertrauen. Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören.

 

Claudia Bauer

Head of Marketing & Business Development

+49 89 599 882 0

Follow us:
Zum Profil
Maike Ring

Expert Marketing & Business Development

+49 89 599 882 0

Follow us:
Zum Profil

Ihre unverbindliche Anfrage

Wir freuen uns über Ihre Nachricht und melden uns umgehend bei Ihnen. Hinweise zur Datenverarbeitung finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Unverbindlich anfragen
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Gespräch und schildern Sie uns Ihr Anliegen.